Verschärfung COVID-Maßnahmenverordnung: 2G
Die mit 8.11., 00 Uhr in Kraft tretende Verschärfung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Bundesverordnung) bringt vor allem folgende Auswirkungen auf den Sport mit sich:
Sportstätten dürfen zur Sportausübung nur mehr mit 2G (geimpft, genesen) betreten werden
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